Lange galt in der Bundesrepublik Deutschland der Leitsatz, dass Kinderbetreuung und -erziehung Privatsache ist. Ein guter Grund für Staat und Wirtschaft, in diesen Bereich wenig zu investieren oder aktiv zu werden. Insbesondere in den alten Bundesländern ist das Angebot von Kindergarten- und insbesondere Krippenplätzen für unter Dreijährige sehr niedrig. So gab es im Jahr 2002 in Deutschland durchschnittlich für unter Dreijährige 8,6 Plätze für 100 Kinder, in Westdeutschland 2,4, in Ostdeutschland 37,0. Zudem sind die Betreuungszeiten auch älterer Kinder häufig auf ein „Halbtags“-Modell abgestimmt. Es wird davon ausgegangen, dass das Mittagessen und die Nachmittage in der Familie stattfinden; in der Regel übernehmen diese Aufgabe Frauen. Durch die Halbtagsschule verschärft sich für viele Eltern das Problem sogar mit dem Wechsel der Kinder vom Kindergarten in die Grundschule. Zusätzliche Schwierigkeiten entstehen durch Schließ- und Ferienzeiten und kaum vorhandene Angebote für Kinderbetreuung an Samstagen.
Die Politik reagiert langsam: Ein Investitionsprogramm der Bundesregierung aus dem Jahre 2003 zum Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen und der Beschluss bis 2013 wird für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz entstehen zu lassen.
Was hat der Arbeitgeber damit zu tun?
Der Arbeitgeber hat ein ureigenes Interesse an einer guten und zuverlässigen Kinderbetreuung: er möchte leistungsstarke, motivierte und loyale Mitarbeiter haben, die Einsatzbereitschaft zeigen, möglichst kurze familienbedingte Auszeiten nutzen und zeitlich flexibel sind. Das können Beschäftigte mit Kindern nur bieten, wenn eine qualitative, flexible und zuverlässige Kinderbetreuung sie unterstützt. Sie können noch so sehr wollen, ohne geeignete Infrastruktur geht nichts.
Es lohnt sich also für Unternehmen, sich mit den Arbeitnehmern darüber auszutauschen, welche Unterstützung sie benötigen, um den betrieblichen und den persönlichen Anforderungen möglichst gut gerecht zu werden. Dabei gilt es die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden. Sowohl die Bedarfe der Mitarbeiter als auch die Möglichkeiten des Betriebes sollten berücksichtigt werden. Viele Firmen haben inzwischen gute Erfahrungen mit betrieblich unterstützter Kinderbetreuung gesammelt. Das Ergebnis einer Studie aus den USA zeigt, dass mit dem Angebot der betrieblichen Kindertagesstätte die Unternehmen im Jahr 2002 3,4 Mill. Dollar sparten - durch die reduzierte Mitarbeiterfluktuation unter den Nutzern der Kindertagesstätte. (Quelle: Bright Horizons Family Solutions Consulting Practice, „Investment Impact Study“, 2002, Watertown USA, www.brighthorizons.com)
Von Klein bis Groß – Varianten betrieblich unterstützter Kinderbetreuung
Was können Arbeitgeber nun tun? Was können vor allem auch Klein- und Mittelständische Unternehmen konkret machen?
>Ferienprogramme, z. B. Tages- und Wochenprogramme von Dienstleistern >Betriebseigene Kita oder Belegplätze in Einrichtungen >Inhouse-Betreuung, z. B. Eltern-Kind-Zimmer, Spielecke
Einige Varianten, die nicht so bekannt sind, aber mit recht wenig Aufwand viel Erfolg versprechen:
Zuschuss zur Kinderbetreuung Gerade kleinere Firmen, die keine eigenen Einrichtungen oder Belegplätze anbieten können, haben mit einem steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss zur Kinderbetreuung (§ 3 Nr. 33 EStG) eine sehr einfach umzusetzende Möglichkeit ihre Mitarbeiter zu unterstützen. Die Höhe dieses zusätzlich zum Gehalt zweckgebunden ausgezahlten Betrages kann vom Unternehmen selbst festgelegt werden.
Beratungs- und Vermittlungsservice Eltern wollen und sollen selbst entscheiden, wer ihre Kinder wo betreut. Die Beratung zu vorhandenen Möglichkeiten und die Vermittlung von passenden Lösungen ist dabei eine große Entlastung für Mütter und Väter. Es gibt viele Dienstleister, die solche Services anbieten. Die Firma bezahlt dieses Angebot und die Mitarbeiter kehren häufig frühzeitiger aus der Elternzeit an den Arbeitsplatz zurück. Denn die für die individuelle Situation geeignete Lösung lässt sich mit professioneller Unterstützung erfolgreicher umsetzen.
Familienkrippe Betriebseigene Betreuungseinrichtungen sind für kleine Arbeitgeber schwer zu realisieren. Dieser Gedanke ist verbreitet und hemmt häufig ein weiteres Nachdenken über ein solches Angebot. Was ist nun eine Familienkrippe? Das Unternehmen bezahlt einer Tagesmüttern oder einem Tagesvätern ein festes Honorar, die dafür bis zu fünf Kinder in ihren eigenen Wohnräumen betreuen. Die Tagespflegeperson benötigt hierfür eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt. Die Flexibilität ist in Bezug auf Anzahl der Kinder und die Betreuungszeiten relativ hoch.
Entscheidend ist: Sprechen Sie mit Ihren Mitarbeitern! Nur Angebote, die von den Arbeitnehmern angenommen und nützlich empfunden werden bringen auch den Betrieben die Vorteile, die mit familienbewusster Unternehmenspolitik möglich sind.
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