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Schweinegrippe & Co. - Ist die Gefahr vorbei? 19.12.2009
  Die Verunsicherung zum Thema "Schweinegrippe" ist derzeit sehr groß. Impfen - oder nicht impfen, das ist hier die Frage. In diesem Artikel erfahren Sie den aktuellen Stand zur Gefahr einer zweiten Welle von Schweinegrippe und herkömml
 

 

Schweinegrippe und herkömmliche Influenza

 

Die Verunsicherung zur Frage - Impfen oder nicht impfen gegen den Schweinegrippen-Erreger? - ist derzeit in Deutschland sehr groß. Verfolgt man die Medien, so halten sich Befürworter und Gegner die Waage und der Bürger ist gefordert selbst eine Entscheidung zu treffen. Dabei ist die alljährliche Grippewelle bereits in den Unternehmen angekommen. Jährlich erkranken meist im Spätherbst oder Winter ca. 10-20% der Bevölkerung an dem wiederkehrenden Influenza-Virus. Diese Grippewelle dauert ca. 8 Wochen an. Von einer Pandemie spricht man erst, wenn mehr als 30% der Bevölkerung von einer Infektion bedroht sind. In dieser jetzt aktuellen Situation sind bereits viele Betriebe und Behörden gut vorbereitet. 

 

In solch einer Pandemie muss befürchtet werden, dass ein Großteil der Belegschaft (nach Krankenstand-Schätzungen des Robert-Koch-Institutes 15-50%) nicht am Arbeitsplatz erscheint - einerseits aufgrund eigener Erkrankung, aber andererseits auch wegen  der Pflege von Angehörigen und der Angst sich auf Arbeit anzustecken. Im "Normalfall" dauert  die Inkubationszeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung 4 Tage. Für die Genesung nach einer Ansteckung und dem Ausbruch der Erkrankung benötigt der Körper 1-2 Wochen. Eine Influenza-Pandemie kann in mehreren Wellen verlaufen. Laut Aussagen des Bundesgesundheitsministeriums ist der Scheitelpunkt der ersten Grippe-Welle aktuell erreicht. Diese Wellen halten einige Wochen an, wobei zwischen den Akutphasen mehrere Monate liegen können. Meist hat die zweite Welle einen schwereren Verlauf als die vorangegangene erste. Wiedererkrankungen sind nicht ausgeschlossen.

 

Arbeitsrecht & Schweinegrippe

 

Nun stellt sich die Frage, welche Konsequenzen die Schweinegrippe auf die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern hat. 

Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer aufgrund der "Schweinegrippe-Gefahr" nicht das Recht seine Leistung aus Angst vor einer Ansteckung im Betrieb zu verweigern. Das trifft auch zu, wenn er z.B. in einem "Schweinegrippe-Land" im Einsatz ist. Diese Regelung würde nur in Kraft treten, wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes im Rahmen des § 275 Abs. 3 BGB für diese Region vorliegt, was sehr selten passiert.

 

In dieser Situation muss im Einzelfall entschieden werden, ob der Arbeitgeber die Rückreisekosten übernehmen muss oder nicht. Innerhalb Deutschland kommt diese Regelung jedoch nicht in Betracht. Hier müsste schon eine "erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit" des Arbeitnehmers vorliegen. Wünscht ein Arbeitnehmer aus Angst vor einer Ansteckung eine Arbeitsfreistellung ohne Bezahlung, so ist der Arbeitgeber frei, dieser zuzustimmen. Der Anspruch auf eine Arbeit vom Home-Office besteht nicht. Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko im Falle von massenweiser Erkrankung der Belegschaft. Im Extremfall kann das Unternehmen folgende Maßnahmen einleiten:

 

a) Kurzarbeit in Absprache mit dem Betriebsrat

b) Überstunden in Notfällen, z.B. wenn eine ungewöhnliche Gefährdung der Betriebsanlage, der Waren oder der Arbeitsplätze vorliegt oder eine nicht termingerechte Fertigstellung eines Auftrages, wenn nicht vom Arbeitgeber verschuldet, zu befürchten ist.

 

Um dies zu vermeiden, sind alle Mitarbeiter gefordert, achtsam mit der eigenen Gesundheit umzugehen und ebenfalls auf die Gesundheit ihrer Kollegen zu achten. So sollten Vorgesetzte nicht zu lange zögern, erkrankte Mitarbeiter nach Hause zu schicken. Andere Kollegen stehen ebenfalls in der Fürsorgepflicht und können Führungskräfte darauf aufmerksam machen, wenn Mitarbeiter ihre Gesundheit und eine Ansteckung der Belegschaft riskieren.

 

Impfprogramme für Unternehmen

 

In Anbetracht dieser Situation stellt man sich in vielen Unternehmen und Behörden die Frage, ob ein Impfprogramm für die Belegschaft nützlich ist. 

Dies ist nur eingeschränkt, z.B. für bestimmte Risikogruppen sinnvoll.  Die ständige Impfkommision des RKI hat hierzu eine aktualisierte Impfempfehlung herausgegeben:

    •   Weiterhin sollen medizinisches Personal, chronisch Kranke und Schwangere vorrangig geimpft werden.

  • Die Ständige Impfkommission hat die Impfempfehlung zudem erweitert und empfiehlt in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Impfstoffe die Impfung aller Indikationsgruppen.
  • Zunächst sollen nach Impfung der drei oben genannten Risikogruppen ungeimpfte Risikopersonen des selben Haushalts (z.B. Eltern von Kindern unter sechs Monaten, die nicht geimpft werden können oder Haushaltskontakte nicht geimpfter chronisch Kranker) sowie Kinder und junge Erwachsene im Alter bis 24 Jahre ohne Grundkrankheit eine Impfung erhalten.
  • Im weiteren Verlauf sollen anschließend gesunde Personen im Alter von 25 bis 59 Jahren und schließlich auch gesunde Personen ab 60 Jahre geimpft werden.
  • Für alle Personen ab einem Alter von sechs Monaten reicht eine einzige Impfung mit dem Impfstoff Pandemrix. (Quelle: http://www.rki.de/, Stand: 5.12.2009)

 

Bedenkt man, dass eine Ampulle des Impfstoffes lediglich eine Haltbarkeit von einem Tag hat und  für 10 Impfungen reicht, so ist erkennbar, dass z.B. bei betriebsinternen Impfprogrammen ein gewisser organisatorischer Aufwand im Vorfeld einer Impfung nötig ist, um über die richtige Menge an Impfstoff an diesem Tag zu verfügen und nicht Gefahr zu laufen angefangene Ampullen, entsorgen zu müssen. Darüber hinaus ist die Verunsicherung auf Seiten der Belegschaft hinsichtlich einer Impfung recht groß. Grund hierfür sind einige Todesfälle nach einer Impfung mit Pandemie. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) konnte jedoch beruhigen: Diese Todesfälle stünden in keinem direkten Zusammenhang mit der Impfung. Meist wären unerkannte Vorerkrankungen die Todesursache. Es gibt aber auch positive Resonanz aus den Unternehmen zu vermelden. So wird z.B. das mobile Impfprogramm des Flughafens Hamburg sehr gut angenommen. Bei diesem Unternehmen besteht aufgrund des alltäglichen Kontaktes mit einer Vielzahl an Passagieren eine erhöhte Ansteckungs- und Verbreitungsgefahr. Es bleibt jedoch zu bemerken, dass seitens des Arbeitnehmers keine Pflicht zur Teilnahme an einer Impfung besteht und ihm auch arbeitsrechtlich keine Nachteile bei einer möglichen Erkrankung aus einer Nichtimpfung entstehen können.

 

Tipps für Unternehmen

 

Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation wirken sich die Folgen der Schweinegrippe nicht so gravierend aus, wie befürchtet wurde. In vielen Unternehmen herrscht derzeit Kurzarbeit aufgrund fehlender Nachfrage und leerer Auftragsbücher. Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen sind so noch nicht sehr spürbar. Trotzdem ist es gerade in Anbetracht der langsam anziehenden Konjunktur ratsam, vorbereitet zu sein und eine Verbreitung der Grippe zu verhindern. Hierzu sind folgende Maßnahmen empfehlenswert:

 

persönlich:

 

- häufiges Händewaschen

- Hände ggf. desinfizieren

- hygienisch Husten (z.B. mit Hand vor den Mund oder in den Ärmel; dabei von Mitmenschen wegdrehen)

- regelmäßig lüften

- bei Erkrankung zu Hause bleiben (keinen Präsentismus fördern)

- Symptome erkennen und ernst nehmen

- Familie schützen

- ausreichend Zeit zur Genesung nehmen

 

arbeitsspezifisch:

 

- kranke Mitarbeiter nach Hause schicken

- Möglichkeit der Heimarbeit prüfen

- Großveranstaltungen (Betriebsversammlungen, Konzerte, U- & S-Bahn) meiden

- Desinfektionsmittel auf Betriebstoiletten zur Verfügung stellen

- Aushänge mit Anleitung zur Desinfektion der Hände 

- für Außendienstmitarbeiter Desinfektionstücher zur Verfügung stellen

- interne E-Mail-Hotline für Fragen einrichten

- ggf. einen Pandemieplan entwickeln

 

Als Fazit lässt sich sagen, dass die Gefahr der Grippe noch nicht vorüber ist. Es muss zum Anfang des nächsten Jahres mit einer zweiten, noch schwereren Grippewelle gerechnet werden, auf die sich die Unternehmen und Behörden einstellen müssen. 

   
   
   
Eingestellt von*:   Stefan Buchner
Zugeordnet: Management & FührungKategorieUnternehmensberatung
 
 
 
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