Kein Anspruch eines Markeninhabers gegen Betreiber einer privaten Homepage
20.02.2004
Das LG Freiburg hat entschieden (JurPC Web-Dok. 103/2004), dass ein Markeninhaber aus seiner Marke nicht gegen den Inhaber einer gleichlautenden Domain vorgehen kann, wenn es sich um eine rein private Homepage handelt. Hier fehle es am Merkmal des "geschäftlichen Verkehrs", was aber Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch sei, so zutreffend das Gericht.
Zudem verneinte das LG "Domain-Grabbing", wenn der Homepage Betreiber für eine Übertragung der Domain lediglich seine Unkosten für die Registrierung der Domain erstattet verlangt.
Wolfgang Riegger
Rechtsanwalt, Ludwigsburg
Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht
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