Das Bundespatentgericht hatte über einen Löschungsantrag zur Marke "Webspace" zu entscheiden und gab diesem Antrag statt. Der Löschungsantrag wurde von mehreren Parteien gestellt, die von einem Rechtsanwalt als Antragssteller vertreten wurden. Anlaß des Löschungsantrags war letztlich, dass der Markeninhaber versuchte, durch zahlreiche Abmahnungen "Kasse zu machen".
Das Bundespatentgericht war mit den Antragstellern der Meinung, dass die Marke wegen fehlender Unterscheidungskraft von Anfang an nicht hätte eingetragen werden dürfen. Der Begriff "Webspace" kann damit wieder uneingeschränkt verwendet werden, ohne dass Abmahnungen zu befürchten sind.
Wolfgang Riegger
Rechtsanwalt, Ludwigsburg
Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht
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