(Un-)zulässigkeit von E-Mail Werbung im Geschäftsverkehr
23.04.2004
Der BGH hat eine Grundsatzentscheidung zur Frage von sog. Spam-Mails gefällt (Urt. v. 11.03.04, AZ: I ZR 81/01, nachzulesen bei www.bundesgerichtshof.de).
Eigentlich nicht weiter überraschend hat der BGH die überwiegende Meinung in der unterinstanzlichen Rechtsprechung bestätigt und entschieden, dass die unverlangte Zusendung von Werbe-Mails auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr wettbewerbswidrig sei. Diese Rechtsprechung wird auch Gesetz sobald das neue UWG in Kraft tritt.
Damit ist aber noch nicht jegliche Zusendung von Werbe-Mails, Newsletter etc. untersagt. Ein solches ist möglich, wenn der Empfänger entweder sein Einverständnis dazu erteilt hat oder aber ein solches Einverständnis vom Versender vermutet werden kann. Interessant ist hier die letzgenannte Fallgruppe: Wann kann ein Versender das Einverständnis des Empfängers vermuten ?
Zunächst immer dann, wenn beide bereits in Geschäftsbeziehung stehen. Insbesondere für Unternehmen aus dem Bereich Direktmarketing stellt sich aber darüber hinaus die Frage, ob z.B. das Einverständnis vermutet werden kann, wenn der Empfänger seine E-Mail Adresse z.B. auf seiner Website, z.B. auf seiner Kontaktseite, veröffentlicht hat. Sicherlich wird man kein Einverstänis vermuten können, wenn zwischen Inhalt des Werbe-Mails und Geschäftsfeld des Empfängers kein sachlicher Zusammenhang besteht. Besteht ein solcher Zusammenhang lässt sich aber durchaus damit argumentieren, dass eine solche Vermutung vorliegt. Interessant ist in diesem Zusammenhang noch eine weitere, aktuelle BGH Entscheidung (Urt. v. 05.02.04, AZ: I ZR 87/02). Dort entschied der BGH, dass bei (insoweit vergleichbarer) Telefonwerbung im Geschäftsverkehr der Herausgeber der "Gelben Seiten" das Einverständnis desjenigen vermuten kann, der in den "Gelben Seiten" einen kostenlosen Grundeintrag hat und dem ein kostenpflichtiger Zusatzeintrag angeboten werden soll.
Wolfgang Riegger
Rechtsanwalt, Ludwigsburg
Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht
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