Das OLG Köln (JurPC Web-Dok. 52/2004) hat entschieden, dass die DVD jedenfalls im Jahre 1998 bereits eine bekannte Nutzungsart gewesen sei. Damit konnte das OLG Köln die Frage offen lassen, ob die DVD- im Verhältnis zur Videoauswertung eine neue Nutzungsart ist oder nicht; stellt die DVD zur VHS-Kassette eine eigenständige Nutzungsart dar, so wären Nutzungsrechtseinräumungen vor Markteinführung der DVD wegen § 31 Abs. 4 UrhG unwirksam. Das OLG München hat bereits entschieden, dass die DVD keine neue Nutzungsart darstellt (s.u. News v. 20.01.03) - gegen das Urteil des OLG München ist die Revision beim BGH noch anhängig.
Wolfgang Riegger Rechtsanwalt, Ludwigsburg Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht
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